Kosten

Gesetzlich wie auch privat
versicherte Patienten sind in meiner Praxis gleichermaßen herzlich willkommen.

Wie Sie bestimmt schon wissen, dürfen Heilpraktiker-Leistungen im Gegensatz zum Arzt in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, obwohl beide Berufsgruppen zur „Ausübung der Heilkunde“ in Deutschland zugelassen sind.

Preise

Für speziell auf Sie abgestimmte Behandlungskonzepte werden alle entstehenden Gebühren vor Behandlungsbeginn in einem Behandlungsplan schriftlich vereinbart.

Osteopathische Behandlungen werden für gesetzlich Versicherte ab dem 15.03.2022 mit 75,00 Euro je Behandlung berechnet.

Für Privatversicherte ergeben sich die Kosten nach der Gebührenordnung
für Heilpraktiker.

Die Dauer einer Behandlung entspricht ca. 30 – 45 Minuten.
Je nach Indikation und Aufwand kann die Behandlungsdauer variieren.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang osteopathische Behandlungen und Heilpraktikerleistungen bezuschusst werden.
Die Behandlungskosten werden in der Regel von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen, bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Kostenerstattung eine freiwillige Leistung und wird nicht garantiert. Ihre Krankenversicherung gibt Ihnen dazu gern Auskunft.

Die Anzahl der notwendigen Behandlungen richtet sich nach Ihrem individuellen Befund und dem Heilungsverlauf. Ca. 2-3 Behandlungen sind erfahrungsgemäß oft schon ausreichend.

INFORMATION ZU ZUSATZVERSICHERUNGEN

Gesetzlich versicherte Patienten (z. B. AOK, Barmer, IKK etc.)
Sofern Sie die Abrechnungen nicht privat bezahlen möchten, können Heilpraktikerbehandlungen für gesetzlich versicherte Patienten (z. B. AOK, Barmer GEK, IKK etc.) durch eine entsprechende Zusatzversicherung ganz oder teilweise übernommen werden.

Eine Zusatzversicherung für Kinder, welche Ihnen naturheilkundliche Behandlungskosten teilweise erstattet, erhalten Sie schon für weniger als EUR 2,50 im Monat.

Eine Zusatzversicherung für Erwachsene, welche Ihnen naturheilkundliche Behandlungskosten teilweise erstattet, erhalten Sie schon für weniger als EUR 8,- im Monat.

Privat versicherte Patienten und Beihilfe-Versicherte
Für privat versicherte Patienten und Beihilfe-Versicherte können Heilpraktikerbehandlungen von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen werden.

Private Krankenversicherungen wie auch die Zusatzversicherungen übernehmen im Rahmen der Vertragsgestaltung auch naturheilkundliche Arzneimittel auf Rezept.

Sollten Sie weitere Fragen zu Leistungen oder Kosten haben,
rufen Sie mich bitte an oder schreiben eine E-Mail.

Kontakt: Tel.: 0371/ 9209 3884                                                                                                  E-Mail:    info@osteo-chemnitz.de

Wünschen Sie eine Zusatzversicherung für die Übernahme von Behandlungskosten, informiere ich Sie gern in einem unverbindlichen Informationsgespräch.

Zusätzlich können die Behandlungskosten für gesetzlich wie auch privat versicherte Patienten als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Gerne informieren wir Sie über die entstehenden Kosten ausführlich im Vorfeld der Behandlung. Bitte fragen Sie in meiner Praxis dazu nach.

Vereinbarungen zur Abrechnung werden grundsätzlich vor jeder Behandlung getroffen.
Je nach Vereinbarung wird die Gebührenverordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (GebüH) oder das Hufelandverzeichnis genutzt, oder bei Bedarf eine abweichende Vereinbarung getroffen.

Rechnungen können bar in der Praxis oder auch per Überweisung beglichen werden.

In besonderen Fällen besteht auf Nachfrage die Möglichkeit der Ratenzahlung.